Betreuungsmöglichkeiten
Das Angebot der Kindertagespflege nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz richtet sich vor allem an Babies und Kleinkinder und gilt als gleichwertige Alternative zur Krippe. Kinder können aber auch ergänzend zum Kindergarten oder zur Schule betreut werden.
Modelle der Kinderbetreuung:
Egal, für welches Modell der Betreuung Sie sich entscheiden, unsere sozialpädagogischen Fachkräfte von agita wählen alle Betreuungspersonen sorgfältig für Sie aus und bleiben auch nach Vertragsabschluss Ihr Ansprechpartner.
Es sind bei allen Betreuungsformen unterschiedliche versicherungs- und arbeitsrechtliche Regelungen zu beachten. Wir von agita informieren Sie gerne!
Alle Tageskinder und Tagespflegepersonen sind über agita unfallversichert.
Betreuung des Kindes in der Familie der Tagesmutter/ des Tagesvaters
Ein Tagesmutter/ein Tagesvater betreut ein oder mehrere Tageskinder in der eigenen Familie. Es können maximal fünf gleichzeitig anwesende Tageskinder im Alter zwischen acht Wochen und 14 Jahren aufgenommen werden. Sie/Er übt eine selbständige Tätigkeit aus. Grundlage für den Einsatz ist ein Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Tagesmutter/-vater.
Betreuung des Kindes in einer Großtagespflege
Zwei Tagespflegepersonen können zusammen acht gleichzeitig anwesende Kinder in angemieteten Räumen in Form einer Großtagespflege betreuen. Wenn eine der beiden Betreuungskräfte eine pädagogische Fachkraft (Erzieher/in, Soz.Pädagoge/in) ist, ist es möglich die Anzahl auf zehn Kinder zu erweitern. Zur Zeit gibt es diese Art von Tagespflege im Antonsviertel, Pfersee und in Lechhausen. Weitere sind in der Planungsphase.
Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern (Kinderfrau)
Zur Kindertagespflege ist auch die Betreuung von Kindern im Haushalt der Eltern durch eine/n Kinderbetreuer/in zugehörig. In der Regel betreut sie in diesen Räume ausschließlich die Kinder der jeweiligen Familie. Sie kann durch die Eltern angestellt werden (Minijobbsis) oder arbeitet selbstständig, wie eine Tagesmutter/Tagesvater. In diesem Fall ist mit einem zusätzlichen Zuschag bezüglich Fahrtkosten etc. zu rechnen.
Babysitter/in
Beim Babysitten handelt es sich um eine kurzfristige, sporadische Betreuung ohne feste Verbindlichkeit, die insgesamt 50 Einsätze im Jahr nicht übersteigen darf. Normalerweise kommt der Babysitter/ die Babysitterin in den Haushalt der Familie.
















