Was ist Kindertagespflege?

 

Das Angebot der Kindertagespflege nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz richtet sich vor allem an Babies und Kleinkinder und gilt als gleichwertige Alternative zur Krippe. Das Aktionsprogramm zum Ausbau der Kindertagesbetreuung unterstützt schwerpunktmäßig die Tagespflege für unter Dreijährige.
Kinder können aber auch ergänzend zum Kindergarten oder zur Schule betreut werden.

Modelle der Kinderbetreuung:

Betreuung des Kindes in der Familie der Tagesmutter/ des Tagesvaters

Ein Tagesmutter/ein Tagesvater betreut ein oder mehrere Tageskinder in der eigenen Familie. Es können maximal fünf Tageskinder im Alter zwischen 8 Wochen und 14 Jahren aufgenommen werden. Sie/Er übt eine selbständige Tätigkeit aus. Grundlage für die Tätigkeit ist ein Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Tagesmutter/-vater.

Betreuung des Kindes in einer Großtagespflegestelle

Zwei Tagespflegepersonen können zusammen acht gleichzeitig anwesende Kinder in angemieteten Räumen in Form einer Großtagespflegestelle betreuen. Wenn eine der beiden Betreuungskräfte eine pädagogische Fachkraft (Erzieher/in, Soz.Pädagoge/in) ist, ist es möglich die Anzahl auf zehn Kinder zu erweitern. Zur Zeit gibt es diese Art von Tagespflege in der Innenstadt und in Lechhausen. Weitere sind in der Planungsphase.

Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern (Kinderfrau)

Zur Kindertagespflege ist auch die Betreuung von Kindern im Haushalt der Eltern durch eine/n Kinderbetreuer/in zugehörig. In der Regel betreut sie in diesen Räume ausschließlich die Kinder der jeweiligen Familie. Sie kann durch die Eltern angestellt werden (Minijobbsis) oder arbeitet selbstständig, wie eine Tagesmutter/Tagesvater. In diesem Fall ist mit einem zusätzlichen Zuschag bezüglich Fahrtkosten etc. zu rechnen.

Sporadisches Babysitten

Beim Babysitten handelt es sich um eine kurzfristige, sporadische Betreuung ohne feste Verbindlichkeit, die insgesamt 50 Einsätze im Jahr nicht übersteigen darf.

--------------------------------------------------------------------------------------------

Es sind bei allen Betreuungsformen unterschiedliche versicherungs- und arbeitsrechtliche Regelungen zu beachten. Wir von agita informieren Sie gerne!

Alle Tageskinder und Tagespflegepersonen sind über agita unfallversichert.

Infos zur Kindertpfl
 

Besuchen Sie uns jetzt auch auf Facebook
Facebook